Letzten Monat hat mich eine junge Frau angerufen, die von einer aktuellen Gewaltstraftat betroffen war. Sie hatte den Rat von der Beratungsstelle bekommen, sich an jemanden in ihrer Nähe zu wenden, die sie bei von der Anzeige bis zur Verhandlung begleiten könne.
Ich erklärte ihr, dass sie zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme beim Gericht stellen sollte. Als sie nach ein paar Tagen die sog. "Beiordnung" vom Gericht in Händen hielt, meldete sie sich bei mir erneut. Wir vereinbarten einen Kennenlerntermin in meiner Praxis. Jetzt konnten wir alle Fragen zur anstehenden Gerichtsverhandlung klären und auch meine Funktion als Psychosoziale Prozessbegleiterin besprechen. Ich teilte ihr mit, dass ich zwar keine Rechtsberatung leiste, sie aber emotional während der ganzen Zeit unterstützen und im Gerichtssaal während der gesamten Verhandlung dabei sein werde.
Sie bräuchte zusätzlich noch einen Rechtsbeistand, den sie ebenfalls bei Gericht beantragen könnte. Sie könne sich aber bei allen Fragen an mich wenden, auch welche, die sich erst im Laufe der Zeit ergeben würden.
Das beruhigte die Betroffene sehr und sie konnte sich entlastet verabschieden.
Als der Tag der Gerichtsverhandlung näher rückte, telefonierten wir erneut und besprachen noch einmal Einzelheiten zum Ablauf und verabredeten uns, um gemeinsam bei Gericht zu erscheinen.
Die Gerichtsverhandlung war für die junge Frau natürlich sehr aufregend, aber jemanden an ihrer Seite zu haben, beruhigte sie trotz allem sehr.
Der junge Mann wurde frei gesprochen - was für Betroffene oft schwer zu ertragen ist - sodass wir weitere entlastende Gespräche im Anschluss vereinbarten.
Nach zwei Terminen konnte sich die Betroffene wieder stabilisieren und von allem erholen und wir verabschiedeten uns - mit dem Hinweis, dass sie sich jederzeit wieder bei mir melden kann.